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Inhalt

    Brandschutz

    Jedes Gebäude ist dem Gefahrenfall „Brand“ ausgesetzt. Der Verlauf von Bränden ist durch eine Vielzahl von Einflussgrößen vorgegeben, die hemmend oder begünstigend auf den Brandverlauf wirken bzw. die daraus resultierenden Schäden beeinflussen. Massivbauten aus Ziegelmauerwerk bieten ein hohes Maß an passiver Sicherheit im Brandfall. Das Brandgeschehen in einer Wohnung oder in einem Gebäude entwickelt sich umso kritischer, je größer der Anteil an brennbarem Inventar sowie an brennbaren und ungeschützten Bauteilen im und am Gebäude ist. Die folgende Abbildung stellt die grundsätzliche Gliederung der Gesamtbrandlast in einem Gebäude dar.

     

    Abbildung 3-12: Zusammensetzung der Brandlastanteile in einem Gebäude
    Abbildung 3-12: Zusammensetzung der Brandlastanteile in einem Gebäude

     

    Bei Betrachtung der gesamten Brandlasten in einem mehrgeschossigen Wohnbau mit einer durchschnittlichen Wohnnutzfläche von ca. 800 m² liegt die gesamte mobile Brandlast bei rund 214 MWh und im Vergleich dazu die gesamte konstruktive Brandlast je nach Bauweise bei Holzbauten bei 190 bis 630 MWh und bei Ziegelbauten nur bei rund 20 MWh. Bezogen auf die Gesamtbrandlast ergeben sich damit bei einem reinen Holzwohnbau die zwei- bis vierfachen Mengen an brennbaren Stoffen wie in einem Massivwohnbau. Ein- und zweischalige Wände in Massivbauweise können in der Realität, d. h. unter Berücksichtigung der Brandwirkungen infolge der im Wohnbau tatsächlich vorhandenen Brandlasten, sehr lange dem Feuer Widerstand leisten.

    Brandtechnische Eigenschaften der Baustoffe

    Hinsichtlich der Brennbarkeit von Baustoffen fand in Österreich primär die ÖNORM B 3800-1 Anwendung. Es wurde dabei zwischen dem Brandverhalten, der Brennbarkeit und den Brandnebenerscheinungen wie Qualmbildung und Tropfenbildung unterschieden und darüber hinaus je Brennbarkeitsklasse eine gesonderte Prüfmethode angewandt.

    Die europäische Regelung der Brennbarkeitsklassen der ÖNORM EN 13501-1 umfasst sieben Klassen – A1, A2, B, C, D, E und F für Wand- und Deckenbekleidungen sowie zahlreiche neue Prüfbestimmungen. Ebenso wurde für die Brandnebenerscheinungen in der europäischen Normung eine Nachfolge gefunden.

     

    Brennbarkeitsklassen nach ÖNORM EN 13501-1
    Tabelle 3-10: Brennbarkeitsklassen nach ÖNORM EN 13501-1

     

    Brandnebenerscheinungen nach ÖNORM EN 13501-1
    Tabelle 3-11: Brandnebenerscheinungen nach ÖNORM EN 13501-1

     

    Kombinationen der Brandnebenerscheinungen – ÖNORM EN 13501-1
    Tabelle 3-12: Kombinationen der Brandnebenerscheinungen – ÖNORM EN 13501-1

     

    Die Klassifikation des Brandverhaltens von Bauprodukten wird auch im Anhang der Entscheidung 2000/147/EG (ursprünglich 94/611/EG, geändert durch 2003/632/EG und 2006/751/EG) geregelt. Trägt ein Bauprodukt in seiner Endanwendung zur Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandentstehungsraum oder im Brandentstehungsbereich bei, so ist das Produkt, ausgehend von seinem Brandverhalten unter Berücksichtigung des Klassifizierungssystems einzustufen. Die Produkte sind dabei im Hinblick auf ihre Endanwendung zu betrachten. Bereits 1996 hat die Europäische Kommission mit der Entscheidung 96/603/EG erstmalig die Möglichkeit der Klassifizierung des Brandverhaltens ohne Prüfung geschaffen und für europäisch harmonisierte Bauprodukte ein Verzeichnis dafür erstellt. Diese Entscheidung wurde vier Jahre später, bedingt durch die Aufteilung der Brandverhaltensklasse A in A1 und A2, durch die Entscheidung 2000/605/EG geändert.

    • Die aufgeführten Materialien und aus diesen hergestellten Produkte werden aufgrund ihres niedrigen Brennbarkeitsgrades und unter den nachfolgenden Voraussetzungen in die Klasse A1 („kein Beitrag zum Brand“) eingestuft.
    • Die Produkte sind ausschließlich aus einem oder mehreren der folgenden Materialien herzustellen, wenn sie ohne Prüfung in die Klasse A1 eingestuft werden sollen.
    • Produkte in Form von Tafeln (z. B. Dämmstoffe) mit einer oder mehreren organischen Schichten oder Produkte, die nicht homogen verteiltes organisches Material enthalten (Leim ausgenommen), sind von dieser Liste ausgeschlossen.
    • Keines der nachstehend aufgeführten Produkte darf gewichts- oder volumenmäßig mehr als 1 % des homogen verteilten organischen Materials enthalten.

     

    Tabelle 3-13: Produkte, die ohne Prüfung der Brennbarkeitsklasse A1 zugeordnet werden können (Auszug)
    Tabelle 3-13: Produkte, die ohne Prüfung der Brennbarkeitsklasse A1 zugeordnet werden können

     

    Brandwiderstand der Bauteile

    Anders als bei den Brennbarkeitsklassen werden im Rahmen der Klassifikation der Brandwiderstandsklasse nicht Baustoffe, sondern Bauteile untersucht, die je nach Dauer des Brandwiderstandes und unter Einhaltung der Leistungseigenschaften (Tabelle 3-14) nach ÖNORM EN 13501-2 klassifiziert werden können.

     

    Leistungseigenschaften (Auswahl) – ÖNORM EN 13501-2
    Tabelle 3-14: Leistungseigenschaften (Auswahl) – ÖNORM EN 13501-2

     

    Die Klassifizierung der Bauteile ist damit wie folgt darzustellen:

    Klassifizierung der Bauteile

     

    Für tragende Bauteile muss zusätzlich die aufgebrachte Last und/oder das Belastungsniveau im Klassifizierungsbericht angegeben werden. Den angeführten Leistungskriterien können noch zahlreiche Indizes zugeordnet werden, die auf Spezialitäten für einzelne Bauteile bzw. unterschiedliche Prüfmethoden hinweisen. Für die Klassifizierungsperioden wurden entsprechend den Ausführungen nachfolgende Zeiten festgelegt:

     

    Tabelle 3-15: Klassifizierungsperioden tt – ÖNORM EN 13501-2
    Tabelle 3-15: Klassifizierungsperioden tt – ÖNORM EN 13501-2

     

    Tabelle 3-16: Klassifizierungskombinationen für Wände
    Tabelle 3-16: Klassifizierungskombinationen für Wände

     

    Tragende Wände ohne raumabschließende Funktion können allen Klassifizierungsperioden zugeordnet werden, bei tragenden Wänden mit raumabschließender Funktion gibt es dazu einige Varianten, da raumabschließende Wände unter Umständen auch die Anforderungen hinsichtlich Temperaturerhöhung an der feuerabgewandten Seite (I) erfüllen können oder zur Strahlungsbegrenzung (W) vorgesehen sind oder ausreichenden Widerstand gegen mechanische Einwirkung (M) aufweisen müssen.

    Für Bauteile aus Ziegel (tragende und nichttragende Wände, Decken) sind die Ergebnisse der Klassifizierungsberichte in Bemessung Brand zusammengefasst.

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