| Wärmespeicherung |
Planungsregeln
Sommerlicher Wärmeschutz
Bei Gebäudestandorten in unseren Breiten ist es möglich, Gebäude so zu planen und zu bauen, dass der Komfort auch während hochsommerlicher Hitzeperioden ohne zusätzlichen Energieaufwand gewährleistet ist. Räume in solchen Gebäuden zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch während extrem heißer Witterungsperioden nicht zur Überwärmung neigen, sofern die Sonnenschutzeinrichtungen zweckentsprechend verwendet und sinnvolle Lüftungsstrategien angewendet werden. Es scheint nahe liegend, der Überwärmungsneigung von Räumen mittels Einsatz von Klimageräten entgegen zu treten. Selbst bei geglückten Klimatisierungskonzepten haftet einer solchen "Lösung" aber der Nachteil an, dass mit der Notwendigkeit zur Kühlung ein nicht unerheblicher, zusätzlicher Energieaufwand und wiederkehrender Wartungsaufwand verbunden ist, der je nach Gebäudekonzeption und Lage den Heizwärmebedarf eines Gebäudes deutlich übersteigen kann (vor allem im Nicht-Wohnbau).
Nach OIB Richtlinie 6 (Fassung April 2007 und Fassung Oktober 2011) ist die sommerliche Überwärmung von Gebäuden ist zu vermeiden. Bei Neubau und größerer Renovierung von Wohngebäuden ist die ÖNORM B 8110-3 (Wärmeschutz im Hochbau Teil 3: Vermeidung sommerlicher Überwärmung) einzuhalten.
Bei ununterbrochen genutzten Wohngebäuden sind im Regelfall gut wärmespeichernde Materialien günstiger, da sich dann ein angenehmeres sommerliches Innenklima ergibt. Die Wärmespeicherung bewirkt, dass die Räume während eines Sommertages eine kleinere Tagesschwankung und geringere Temperaturspitzen der Raumtemperatur haben. Die Wände geben dafür einen Teil der gespeicherten Wärme durch Lüftung während kühlerer Nachtstunden und Morgenstunden wieder ab.
Auskühlkennzeit
Schwankungen der Außentemperatur bzw. der Sonneneinstrahlung sollen sich innerhalb
der Bauten möglichst wenig auswirken. Wie stark sich solche Schwankungen innerhalb der
Bauten bemerkbar machen, wird durch die "Wärmeträgheit" der Bauteile bestimmt.
Bei entsprechender Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile werden die Temperaturspitzen im
Freien nur gedämpft und zu einem späteren Zeitpunkt im Raum bemerkbar, d.h. die
Temperatur-Spitzen- bzw. -Tiefstwerte treten auf der Innenseite zeitlich verschoben
gegenüber der Außenseite des Bauteils auf. Man spricht von
"Temperatur-Amplitudenverhältnis" und "Phasenverschiebung". Die
Auskühlkennzeit eines Bauteiles ist der Wert, der das Auskühlverhalten einer Wand bei
Aussetzen der Heizung im Winter oder deren Anheizverhalten bei Erwärmung der äußeren
Bauteiloberfläche durch Sonnenbestrahlung im Sommer kennzeichnet.
Bemessungsregel
Eine einfache Bemessungsregel besagt, dass ein besonnter Raum ca. 60 % der
einfallenden Sonnenenergie speichern können soll. Man unterscheidet hierbei zwischen der
sogenannten "Primär-Speicherung" (die in den Raum einfallende Sonnenstrahlung
trifft direkt auf die Speichermasse) sowie der "Sekundär-Speicherung" (wenn die
Wärmeübertragung über die Raumluft geschieht). Die empfohlene Fläche der
Primär-Speichermassen soll mindestens das Dreifache der Fensterfläche in einem Raum
betragen, wobei die empfohlene Mindestdicke der wärmespeichernden massiven Bauteile 10
bis 20 cm beträgt. Die Fläche von Sekundär-Speichermassen sollte 8 bis 10 mal größer
sein als die Fensterfläche, wobei hier bereits eine Dicke von 7 bis 15 cm als ausreichend
angesehen wird.
Nachweise gemäß ÖNORM B 8110/Teil 3
Die ÖNorm B 8110, Teil 3, befasst sich mit der Bewertung des Speichervermögens von Bauteilen hinsichtlich der
Durch Berechnungen und praktische Versuche wurden für unterschiedliche Baukonstruktionen wirksame Speichermassen ermittelt, die in Tabellen und Diagrammen im Anhang B der Norm dargestellt sind.
Grundlage der Berechnungen nach dieser Norm sind die sogenannten "Immissionsflächen", das sind im wesentlichen die Flächen der Fenster mit Korrekturen zur Berücksichtigung des Rahmenanteils, von Verschattungseinrichtungen und inneren Wärmequellen etc.
Hat man diese Vorarbeiten geleistet, sind folgende Nachweise zu führen:
1. Beurteilung der sommerlichen Überwärmung
Sommerliche Überwärmung wird als vermieden betrachtet, wenn die empfundene
Raumtemperatur in dem betrachteten Raum während einer Hitzeperiode festgelegte
Grenztemperaturen nicht überschreitet.
Diese Grenztemperatur t* beträgt für die Nutzungszeit
am Tage + 27 °C in der Nacht + 25 °C
Der Nachweis kann entweder durch Berechnung des Tagesverlaufes der Raumtemperatur erbracht werden oder dadurch, dass die vorhandene speicherwirksame Masse (Ermittlung mit Hilfe der oben erwähnten Tabellen und Diagramme) einen bestimmten Mindestwert überschreitet.
1.1 Nachweis über den Tagesverlauf der Raumtemperatur
Der Nachweis der Unterschreitung der Grenztemperaturen kann durch Ermittlung des Tagesverlaufes der Raumtemperatur (tBER) und Erfüllung der Bedingung
tBER<= t*
erbracht werden. Zur Ermittlung des Verlaufes der Raumtemperatur ist ein geeignetes Rechenprogramm zu verwenden. Geeignet ist ein Rechenprogramm dann, wenn es die Anforderungen der ÖNORM EN ISO 13791 (in Vorbereitung) erfüllt.
1.2 Nachweis über die mindesterforderliche speicherwirksame Masse
Die Unterschreitung der Grenztemperaturen gilt auch dann als gesichert, wenn der Sonnenschutz, die der Bauweise entsprechende speicherwirksame Masse sowie die Lüftung den Mindestanforderungen der Tabelle Mindesterforderliche immissionsflächenbezogene speicherwirksame Masse entsprechen.
Die erforderliche speicherwirksame Masse und die mindesterforderliche Lüftung (stündlicher Luftvolumenstrom) eines Raumes werden auf die Summe der Immissionsflächen bezogen (siehe Tabelle Mindesterforderliche immissionsflächenbezogene speicherwirksame Masse)
Tabelle: Mindesterforderliche immissionsflächenbezogene speicherwirksame Masse mw,Al in Abhängigkeit vom immissionsflächenbezogenen stündlichen Luftvolumenstrom VL,s
Immissionsflächenbezogener
stündlicher LuftvolumenstromImmissionsflächenbezogene
speicherwirksame Masse
mw,l2) in kg/m2>=100
>=2000
75
>=4000
501)
>=8000
1) Immissionsbezogene Luftvolumenströme
von weniger als 50 m3/(h*m2) führen zu einem hohen
Überwärmungsrisiko und sind daher grundsätzlich zu vermeiden.2) Im Bedarfsfall zu interpolieren
Bei der Berechnung der Immissionsfläche Al sind die ZON-Faktoren der Tabelle Glasflächenorientierung zu berücksichtigen.
Tabelle: Luftwechselzahl in Räumen, Raumverbänden (z.B.
Wohnungen) in Abhängigkeit von der Lage der Fenster (in ein, zwei oder mehreren Fassaden-
bzw. Dachebenen) und von der Flügelstellung unter Sommerbedingungen
Anzahl der Fassaden- oder
Dachebenen mit LüftungsöffnungenLuftwechselzahl in 1/h
bei voller Öffnung der LüftungsflügelEine Fassadenebene 1,50 Zwei Fassadenebenen 2,50 Drei oder mehrere Fassadenebenen
(Reihenhaus, freistehendes Einfamilienhaus)3,00
Ermittlung des immissionsflächenbezogenen stündlichen Luftvolumenstromes VL,s
aus der Luftwechselzahl nL gemäß Tabelle
Luftwechselzahl erfolgt gemäß folgender Formel:
Hierin bedeutet:
VL,s...immissionsflächenbezogener stündlicher Luftvolumenstrom in m3/(h*m2)
NL...Luftwechselzahl in 1/h
V...Volumen des Raumes in m3
Al...Immissionsfläche in m2
2. Beurteilung der passiven Sonnenergiegewinne
Zur Erhöhung der Nutzbarkeit des solaren Wärmeangebotes ist in regelmäßig
beheizten Gebäuden (Räumen) nachzuweisen, dass die berechnete speicherwirksame Masse
größer oder gleich 2.800 kg pro m2 Fensterfläche beträgt.
3. Einsparung von Heizenergie, Verkürzung der Anheizzeit
Hierbei wird die speicherwirksame Masse auf das vorhandene Raumvolumen bezogen und es kann
für selten oder nicht kontinuierlich beheizte Gebäude nachgewiesen werden, dass ein Wert
von < 100 kg pro m3 erreicht wird.
4. Nachweis des Auskühlverhaltens
Dabei wird nachgewiesen, wie lange das Auskühlen von Bauteilen dauert, um im Sommer
untertags kühl zu bleiben bzw. im Winter bei Absenken der Raumtemperatur warm zu bleiben.
Die errechnete Auskühlkennzeit soll größer sein als die mindesterforderliche
Auskühlkennzeit. Diese beträgt für Außenwände mindestens 23 Stunden, für
Außendecken mindestens 37 Stunden.
Berechnungsbeispiele
1. Berechnung der speicherwirksamen Masse der Bauteile:
Südorientiertes Wohnzimmer mit Abschattungsmöglichkeit durch Rolläden
mw,B=mw,B,A·A (in kg)
Hierin bedeutet: mw,B speicherwirksame Masse eines Bauteiles (in kg) mw,B,A flächenbezogene speicherwirksame Masse eines Bauteiles (in kg/m2) A Bauteilfläche (in m2)
Die speicherwirksame Masse des Bauteils wird mit Hilfe von Diagrammen aus der ÖNORM
B 8110-3 bzw. aus Tabelle speicherwirksame Masse ermittelt:
Außenwand 38 cm Hohlziegelmauerwerk (1000 kg/m3) mit KZM verputzt Innenwand 1 25 cm Hohlziegelmauerwerk (1400 kg/m3) mit KZM verputzt Innenwand 2 12 cm Zwischenwandziegel (1100 kg/m3) mit KZM verputzt Decke oben 20 cm Ziegeldecke (1500 kg/m3) verputzt Fußboden 6 cm Estrich (Decke wegen Trittschalldämmung vernachlässigt) Fenster, Tür, Einrichtung vernachlässigt
| Fläche | flächenbzg. speicherw. Masse |
speicherw. Masse |
||
| A (m2) | mw,B,A (kg/m2) | mw,B (kg/m2) | ||
| Außenwand: | 15 | 80 | 1.200 | |
| Innenwand 1: | 17 | 99 | 1.683 | |
| Innenwand 2: | 12 | 71 | 852 | |
| Decke oben: | 25 | 100 | 2.500 | |
| Fußboden: | 25 | 67 | 1.675 | |
| Fenster, Tür, Einrichtung vernachlässigt | ||||
| Summe (gesamte Speicherwirksame Masse des Raumes mw in kg) | 7.910 | |||
2. Nachweis der Vermeidung einer sommerlichen Überwärmung
Immissionsflächen zu Beurteilung der sommerlichen Überwärmung:
Al=AAL·fG·g·ZON·z +As+AT (in m2)
Hierin bedeutet:
| Al | Immissionsfläche (in m2) |
| AAL | durch Architekturlichte gegebene Fensterfläche (in m2) |
| fg | Glasflächenanteil (Glasfläche im Verhältnis zur Architekturlichte) |
| g | Gesamtenergiedurchlaßgrad gemäß ÖNORM B 8110-3 (siehe Sonnenenergiedurchlässigkeit transparenter Bauteile) |
| ZON | Orientierungs- und Neigungsfaktor (siehe Faktoren zur Berücksichtigung der Glasflächenorientierung und -neigung) |
| z | Abminderung einer Abschattungseinrichtung (s. Abminderungsfaktoren von Abschattungsvorrichtungen) |
| As | äquivalente Immisionsfläche für Personenwärme gem. ÖNORM B 8110-3 |
| AT | äquivalente Immisionsfläche für technische Wärmequellen gemäß
ÖNORM B 8110-3 (siehe Anzunehmende Leistung technischer Wärmequellen) |
| Fenster- und Türfläche bezogen auf Architekturlichte: | AAL= | 4m2 |
| Glasflächenanteil: | fG= | 0,7 |
| Doppelverglasung: | g= | 0,75 |
| Südfenster 180° | ZON= | 1 |
| Abschattung durch Rolläden | z= | 0,32 |
Al=4·0,7·0,75·1·0,32=0,67 m2
(ohne technische Wärmequellen und ohne Personenwärme)
mw,l=mw/Al=7910/0,67=11.806 kg/m2
Die Bedingung einer immissionsflächenbezogenen speicherwirksamen Masse
von
mw,l > 8000 kg/m2 (für einen immissionsflächenbezogenen
stündlichen Luftvolumenstrom VL,s von 50m3/h*m2) ist
erfüllt. Eine sommerliche Überwärmung des Raumes ist nicht zu erwarten
3. Nachweis des solaren Heizenergiebeitrages:
Immissionsflächen zur Beurteilung der Nutzbarkeit des solaren Wärmeangebotes:
Al=ASF+AS+AT (in m2)
Hierin bedeutet:
| Al | Immissionsfläche (in m2) |
| ASF | Immissionsfläche eines Sonnenfensters (in der Heizperiode Unbeschattete SO bis SW orientierte Fenster) |
| ASF=AAL·fG·g (in m2) | |
| AAL | durch Architekturlichte gegebene Fensterfläche (in m2) |
| fg | Glasflächenanteil (Glasfläche im Verhältnis zur Architekturlichte) |
| g | Gesamtenergiedurchlaßgrad gemäß ÖNORM B 8110-3 (siehe Sonnenenergiedurchlässigkeit transparenter Bauteile) |
| AS | äquivalente Immissionsfläche für Personenwärme gem. ÖNORM B 8110-3 |
| AT | äquivalente Immisionsfläche für technische Wärmequellen gemäß
ÖNORM B 8110-3 (siehe Anzunehmende Leistung technischer Wärmequellen) |
| Fenster- und Türfläche bezogen auf Architekturlichte: | AAl= | 4m2 |
| Glasflächenanteil: | fG= | 0,7 |
| Doppelverglasung: | g= | 0,75 |
Al=4·0,7·0,75=2,10 m2 (ohne technische Wärmequellen und ohne Personenwärme)
mw,l=mw/Al=7910/2,1=3767 kg/m2
Die vorhandene speicherwirksame Masse liegt über dem empfohlenen Mindestwert von
2800 kg/m2, sodass mit einer vollen Ausnutzung des solaren Angebotes gerechnet
werden kann.
4. Beurteilung der Begrenzung der Anheizzeit
Nachweis entfällt, da es sich um ein ständig beheiztes Gebäude handelt.
5. Nachweis einer mindesterforderlichen Auskühlkennzeit
Die Auskühlkennzeit beträgt für einen einschichtigen Bauteil:
![]()
Für einen mehrschichtigen Bauteil ergibt sich die Auskühlkennzeit durch Addition der
Speicherwerte der einzelnen Schichten:
| Hierin bedeutet: | |
| z | Auskühlkennzeit (h) |
| d | Bauteildicke (m) |
| Bauteildichte (kg/m3) | |
| c | Spezifische Wärmekapazität (kJ/kgK) |
| Äußerer Wärmeübergangswiderstand (m2K/W) | |
| Wärmeleitfähigkeit (W/mK) | |
Beispiel 1
Mauerwerk mit HLZ 38, verputzt
| Bauteil | Dicke | Dichte | spez. Wärme- kapazität |
Wärme- leitfähigkeit |
Wärmedurchlaß- widerstand |
| d (m) | c (kJ/kgK) | d/ |
|||
| Gipsputz | 0,015 | 1400 | 1,00 | 0,60 | 0,025 |
| Ziegel MW | 0,380 | 700 | 1,00 | 0,17 | 2,235 |
| KZM Putz |
0,025 | 1700 | 1,00 | 0,90 | 0,028 |
| R (m2K/W) | 2,29 | ||||
| 0,043 | |||||
Auskühlkennzeit z: 115 Stunden
Die tatsächliche Auskühlkennzeit liegt weit über dem Mindestwert von 23 Stunden.
Beispiel 2:
Leichte Holzwand/z. B. ausgebautes Dachgeschoß
| Bauteil | Dicke | Dichte | spez. Wärme- kapazität |
Wärme- leitfähigkeit |
Wärmedurchlaß- widerstand |
| d (m) | c (kJ/kgK) | d/ |
|||
| Holz außen | 0,025 | 600 | 2,10 | 0,15 | 0,167 |
| Mineralfaser | 0,080 | 30 | 1,50 | 0,04 | 2,000 |
| Holz innen | 0,025 | 600 | 2,10 | 0,15 | 0,167 |
| R (m2K/W) | 2,33 | ||||
| 0,043 | |||||
Auskühlkennzeit z: 22 Stunden
Die tatsächliche Auskühlkennzeit liegt unter dem Mindestwert von 23 Stunden.