| Anforderungen |
Wärmeschutzanforderungen
BGLD KTN NÖ OÖ SBG STMK TIR VBG WIEN Ö
Informationen der Landesregierungen:
Energiekennzahlen:
In den Bauordnungen bzw. in den Verordnungen auf Basis der Bauordnungen sind Anforderungen an den Mindestwärmeschutz in Form von U-Werten definiert. Diese Vorschriften für den Mindestwärmeschutz sind im allgemeinen zwingend einzuhalten.
Die Wohnbauförderungen, welche sowohl für die Sanierung von Bauten als auch für die Errichtung von Bauten gelten, sind häufig ein Instrument der Energiepolitik. In den Vergaberichtlinien sind nicht nur energierelevante Kriterien = Energiekennzahlen sondern auch ökologische Kriterien zur Wahl des Energieträgers, des Heizungssystems, von Baumaterialien oder andere Kriterien enthalten.
In einigen Bauordnungen (z.B. Tirol) sind einzelne höhere U-Werte für Bauteile zulässig, wenn auf Grund eines anerkannten Rechenverfahrens (Heizlast, Heizwärmebedarf oder LEK-Wert) ermittelt wird, dass der Wärmebedarf des betrachteten Gebäudes insgesamt zumindest nicht höher als der bei der Einhaltung aller zugelassenen U-Werte ist.
Mit der Energiekennzahl werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie Bauweise oder Baukonzepte. Dies führt eher zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft die Energiekennzahl in den Bauordnungen eine große Rolle spielt und die U-Werte nur noch Minimalanforderungen darstellen.
Informationen über Energie- und klimaschutzrelevante Bestimmungen erhalten Sie unter anderem bei der Energieverwertungsagentur:
Beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) gibt es ein Muster für den Energieausweis und eine Richtlinie zur Berechnung von Energiekennzahlen.
Links zu länderspezifischen Hinweisen über Förderungen, Energiekennzahl, Energieausweis, Einreichformalitäten, Download von Formularen und weiterführende Links.
Burgenland
Burgenländische Landesregierung:
http://www.burgenland.at ![]()
Energiekennzahl für Zuschläge (Ökozuschlag)
Kärnten
Kärntner Landesregierung:
http://www.kaernten.gv.at ![]()
Zusatzpunkte für Energieeinsparung (Bewertung des Wärmeschutzes von Gebäuden in 10
Klassen) und Maßnahmen für erneuerbare Energie
Niederösterreich
Niederösterreichische Landesregierung:
http://www.noel.gv.at/
![]()
Energiekennzahl und Energieausweis für alle Bauten erforderlich
Oberösterreich
Oberösterreichischer Energiesparverband:
http://www.esv.or.at ![]()
Energiekennzahl und Energieausweis für alle Bauten erforderlich.
Oberösterreichische Landesregierung:
http://www.ooe.gv.at/umwelt/
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Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Energiekennzahl in OÖ. Hinweise zur Wohnbauförderung.
Salzburg
Salzburger Landesregierung:
http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/bw-wohnen.htm
![]()
Energiekennzahl im Zuge der Energie-Punkteförderung". Hinweise zur Wohnbauförderung.
Steiermark
Steiermärkische Landesregierung:
http://www.wohnbau.steiermark.at ![]()
Energiekennzahl für alle Einfamilienhausbauten erforderlich
Tirol
Tiroler Landesregierung:
http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/
![]()
Energiekennzahl für Tiroler NiedrigEnergieHaus". Hinweise zur Wohnbauförderung.
Vorarlberg
Energieinstitut Vorarlberg:
http://www2.vol.at/Energieinstitut ![]()
Energiekennzahl und Energieausweis im Rahmen des Energiesparhauses". Hinweise zur Wohnbauförderung.
Wien
Wiener Landesregierung:
http://www.magwien.gv.at ![]()
Energiekennzahl fließt in Förderkriterien ein. Hinweise zur Wohnbauförderung.