Anforderungen

Wärmeschutzanforderungen

BGLD KTN SBG STMK TIR VBG WIEN Ö


Informationen der Landesregierungen:

BGLD Burgenländisches Baugesetz 1997 und
Burgenländische Bauverordnung
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KTN Rechtsinformationssystem external link
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Oberösterreichische Bauordnung 1998 external link
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SBG Rechtsinformationssystem external link
STMK Steiermärkische Bauvorschriften external link
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TIR Tiroler Bauordnung (TBO 1998) external link
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VBG Rechtsinformationssystem external link
WIEN Bauordnung für Wien external link
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Energiekennzahlen:

In den Bauordnungen bzw. in den Verordnungen auf Basis der Bauordnungen sind Anforderungen an den Mindestwärmeschutz in Form von U-Werten definiert. Diese Vorschriften für den Mindestwärmeschutz sind im allgemeinen zwingend einzuhalten.

Die Wohnbauförderungen, welche sowohl für die Sanierung von Bauten als auch für die Errichtung von Bauten gelten, sind häufig ein Instrument der Energiepolitik. In den Vergaberichtlinien sind nicht nur energierelevante Kriterien = Energiekennzahlen sondern auch ökologische Kriterien zur Wahl des Energieträgers, des Heizungssystems, von Baumaterialien oder andere Kriterien enthalten.

In einigen Bauordnungen (z.B. Tirol) sind einzelne höhere U-Werte für Bauteile zulässig, wenn auf Grund eines anerkannten Rechenverfahrens (Heizlast, Heizwärmebedarf oder LEK-Wert) ermittelt wird, dass der Wärmebedarf des betrachteten Gebäudes insgesamt zumindest nicht höher als der bei der Einhaltung aller zugelassenen U-Werte ist.

Mit der Energiekennzahl werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie Bauweise oder Baukonzepte. Dies führt eher zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft die Energiekennzahl in den Bauordnungen eine große Rolle spielt und die U-Werte nur noch Minimalanforderungen darstellen.

Informationen über Energie- und klimaschutzrelevante Bestimmungen erhalten Sie unter anderem bei der Energieverwertungsagentur:

http://www.eva.ac.at external link

Beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) gibt es ein Muster für den Energieausweis und eine Richtlinie zur Berechnung von Energiekennzahlen.

http://www.oib.or.at external link

Links zu länderspezifischen Hinweisen über Förderungen, Energiekennzahl, Energieausweis, Einreichformalitäten, Download von Formularen und weiterführende Links.

 

Burgenland

Burgenländische Landesregierung:
http://www.burgenland.at external link

Energiekennzahl für Zuschläge (Ökozuschlag)

 

Kärnten

Kärntner Landesregierung:
http://www.kaernten.gv.at external link

Zusatzpunkte für Energieeinsparung (Bewertung des Wärmeschutzes von Gebäuden in 10 Klassen) und Maßnahmen für erneuerbare Energie

Niederösterreich

Niederösterreichische Landesregierung:
http://www.noel.gv.at/ external link

Energiekennzahl und Energieausweis für alle Bauten erforderlich

 

Oberösterreich

Oberösterreichischer Energiesparverband:
http://www.esv.or.at external link

Energiekennzahl und Energieausweis für alle Bauten erforderlich.

Oberösterreichische Landesregierung:
http://www.ooe.gv.at/umwelt/ external link

Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Energiekennzahl in OÖ. Hinweise zur Wohnbauförderung.

 

Salzburg

Salzburger Landesregierung:
http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/bw-wohnen.htm external link

Energiekennzahl im Zuge der „Energie-Punkteförderung". Hinweise zur Wohnbauförderung.

 

Steiermark

Steiermärkische Landesregierung:
http://www.wohnbau.steiermark.at external link

Energiekennzahl für alle Einfamilienhausbauten erforderlich

 

Tirol

Tiroler Landesregierung:
http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/ external link

Energiekennzahl für „Tiroler NiedrigEnergieHaus". Hinweise zur Wohnbauförderung.

 

Vorarlberg

Energieinstitut Vorarlberg:
http://www2.vol.at/Energieinstitut external link

Energiekennzahl und Energieausweis im Rahmen des „Energiesparhauses". Hinweise zur Wohnbauförderung.

 

Wien

Wiener Landesregierung:
http://www.magwien.gv.at external link

Energiekennzahl fließt in Förderkriterien ein. Hinweise zur Wohnbauförderung.

 


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