| Tragwerksgestaltung |
Tragsicherheitsnachweise gemäß ÖNORM B 4015
Die Zielvorstellungen dieser ÖNORM können wie folgt zusammengefasst werden:
Diese ÖNORM gibt den für die Aufnahme von Erdbebeneinwirkungen erforderlichen Nachweis der Tragsicherheit (in Abhängigkeit von Bauwerks-Bewertungsfaktor und Schwingungsanfälligkeit) für Bauwerke an.
Grundsätze der Tragwerksgestaltung
Die Gefährdung von Bauwerken durch Erdbeben kann durch Einhalten allgemeiner
Grundregeln der erdbebengerechten Planung erheblich reduziert werden. Je mehr Regeln
gleichzeitig befolgt werden, desto einfacher gestaltet sich auch der erforderliche
Nachweis der Tragsicherheit.
Erdbebengerechte Planung zielt ab auf:
- günstiges Schwingungsverhalten
- sichere Kraftübertragung zwischen den einzelnen Bauteilen
- ausreichende Zähigkeit (Duktilität) des Bauwerkes
Grundrissgestaltung:
Die Grundrisse der Bauwerke sollten möglichst wenig gegliedert sein. Bauwerke
mit aufgelöstem bzw. abgewinkelten Grundrissen oder mit höhenmäßiger Staffelung
sollten durch Fugen in möglichst quaderförmige Baukörper unterteilt werden.
Neben der geometrischen Symmetrie ist auch eine möglichst symmetrische Verteilung der
Steifigkeiten über den Grundriss vorteilhaft. Bei exzentrischer Anordnung von Bauteilen,
die Erdbebenwirkungen aufnehmen kommt es häufig zu Torsionsschwingungen der Bauwerke, die
zu Schäden bzw. zur Zerstörung führen können.
Aufrissgestaltung:
Für die Aufrissgestaltung gelten analoge Überlegungen wie für die
Grundrissgestaltung. Aneinander grenzende Bauwerksabschnitte mit unterschiedlichen Höhen
und/oder Konstruktionen sollten wegen des unterschiedlichen Schwingungsverhaltens durch
entsprechende Fugen getrennt werden.
| Grundrissgestaltungen | |
| ungünstig | günstig |
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| Gestaltungen im Aufriss | |
| ungünstig | günstig |
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| Steifigkeits- und Massenverteilung im Aufriss | |
| ungünstig | günstig |
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