Tragsicherheitsnachweis für Mauerwerk durch Einhaltung konstruktiver
Grundregeln (Methode K)
Bei Nichteinhaltung der nachfolgend angeführten Grundregeln ist eine Berechnung
nach der quasistatischen Methode bzw. nach der Antwortspektrenmethode vorzunehmen.
Ausbildung von Öffnungen in tragenden Wänden

Bei Bauwerken mit mehr als 2 Vollgeschossen in der Erdbebenzone 4 dürfen nur
jene Wände zur Gesamtaussteifung des Gebäudes herangezogen werden, die den Bedingungen
des Bildes entsprechen.
Verbindung tragender Wände (Eckausbildung) und Definition von Schubwänden
Gemäß ÖNORM B4015 müssen Schubwände für Bauwerke mit mehr als zwei Vollgeschoßen
folgende Bedingung erfüllen:
- Symmetrische Anordnung von Schubwänden in zwei orthogonalen Richtungen
- Mindestens jeweils zwei parallele Wände sind in zwei orthogonalen Richtungen
angeordnet, wobei jede Wandlänge mehr als 30 % der Bauwerkslänge in Richtung der
betrachteten Wand sein muss

- Der Abstand zwischen diesen Wänden beträgt mehr als 75 % der Bauwerksabmessung in der
anderen Richtung

- Mindestens 75 % der Vertikallasten werden über Schubwände abgetragen
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ca. 60% der Vertikallasten
auf Schubwände |
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ca. 93% der Vertikallasten
auf Schubwände
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- Masseunterschied kleiner 20 % zwischen zwei aufeinander folgenden Vollgeschoßen
- Differenz der Summe der Schubwandquerschnittflächen in jeder der orthogonalen
Richtungen kleiner 20 % zwischen zwei aufeinander folgenden Vollgeschoßen
- In jedem Geschoß beträgt die Schubwandquerschnittfläche in zwei orthogonalen
Richtungen mehr als 3 % der darüber liegenden Deckenfläche

ADecke = 12,0 * 15,0 = 180 m²
ASW,x = 2 * 9,0 * 0.30 = 5,40 m²
180 * 0,03 = 5,40 m²
ASW,y = 4 *4,50 * 0,30 = 5,40 m²
180 * 0,03 = 5,40 m²
- Mindestwanddicke in den Erdbebenzonen 1 bis 3: 17 cm bei einer höchstzulässigen
Schlankheit hef/t
15 (hef gemäß ÖN B 3350)
- Mindestwanddicke in der Erdbebenzonen 4: 30 cm bei einer höchstzulässigen Schlankheit
hef/t
12
Verbindung von Dach- und Deckenkonstruktionen mit tragenden Wänden und
Stützen
- Gemäß ÖN B 3350 sind alle tragenden Wände mit entsprechenden Stahlbetonrosten zu
verschließen und die Deckenauflager entsprechend auszubilden
- In den Erdbebenzonen 3 und 4 ist die Verbindung der Dach- und Deckenkonstruktion mit den
tragenden Wänden und Stützen mit einer horizontalen Ersatzlast zu bemessen. Diese
Ersatzlast ist durch Anker oder durch Reibung (Wand- Deckenknoten) aufzunehmen.
Die horizontale Ersatzlast berechnet sich: Eh = 1,67 *
* Bauteillast
mit dem Koeffizienten der Erdbebenstärke
= (ah / 9,81)
Bei einem Nachweis auf Reibung ist die ungünstige Wirkung der vertikalen Erdbebenkraft zu
berücksichtigen.
- Aufragende Bauteile wie Giebelmauern, Attikamauern und Balustraden sind mit Rosten
und/oder Lisenen zu versehen oder in die benachbarte Tragkonstruktion zu verankern.
Gründungen
Erdbebenkräfte werden durch und über die Fundamente in das Bauwerk eingeleitet.
Deshalb sind folgende allgemeine Anforderungen zu erfüllen:
- Alle Bauteile des aufgehenden schwingungsgefährdeten Bauwerks sind mit dem Fundament
kraftschlüssig zu verbinden (Steckeisen, Verzahnung und dgl.) Die kraftschlüssige
Verbindung kann bei Mauerwerk durch Reibung mit dem Fundament sichergestellt werden, wobei
die ungünstige Wirkung der vertikalen Erdbebenkraft zu berücksichtigen ist.
- In den Erdbebenzonen 3 und 4 hat die Fundierung mit bautechnisch gleichartigen
Gründungselementen zu erfolgen, und Relativverschiebungen an der Fundamentoberkante sind
zu vermeiden.
- Einzelfundamente sind in den Erdbebenzonen 3 und 4 durch Aussteifungsbalken zug- und
druckfest zu verbinden. Diese sind näherungsweise auf 10% der maximalen Vertikallast zu
bemessen und zu verbinden. Eine Halterung der Stützen durch eine ausreichend steife
Fußbodenplatte kann als ausreichende Zug- und Druckverbindung angesehen werden.
- Streifenfundamente sind in der Erdbebenzone 4 ebenfalls mit Aussteifungsbalken zug- und
druckfest zu verbinden und mit einer Längsbewehrung, die analog zu den Einzelfundament
bemessen wird, zu versehen.
- Eine günstige Wirkung des passiven Erddrucks auf die Fundamente darf nicht
berücksichtigt werden, weil die Erdbebenbewegung vom Boden in das Fundament eingeleitet
wird.
- Bei Tiefengründungen ist zu beachten, dass ein Verdübelungseffekt zwischen Bauwerk und
Untergrund besteht.
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