| Arbeiten im Freien |
Baustofflagerung
Baustoffe müssen entweder unter Schutzdächern oder in möglichst hoch und dicht
angeordneten Stapeln, die mit Planen oder Folien abgedeckt werden (folienverpackte Ziegel
vom Werk), trocken auf entsprechende Unterleger gelagert werden. Sand- und Kiesmaterial
soll möglichst kurz vor der Verarbeitung angeliefert und mit Wärmeschutzfolien abgedeckt
werden.
Mörtel- und Betonzubereitung
Auf Baustellen werden heutzutage vielfach Fertigmörtel oder Transportbeton (Warmbeton)
verwendet. Ist dies nicht der Fall, soll bei Baustellenmörtel oder Baustellenbeton das
Anmachwasser durch Zusatz von Verflüssigern reduziert und möglichst Zement mit höherer
Güteklasse (CEM 42,5 R oder CEM 52,5 N, CEM 52,5 R) verwendet werden. Frostschutzmittel sollen der ÖNORM EN 934-2
entsprechen und nur mit der vom Hersteller angegebenen Dosierung zugegeben werden. Bei
Vorhandensein von Stahl- oder Eisenteilen dürfen nur chloridfreie Frostschutzmittel
verwendet werden.
Bei leichtem Frost (Lufttemperatur bis ca. -3°C) genügt es meist, das Anmachwasser oder Sand und Kies zu erwärmen. Bei anhaltendem Frost (Lufttemperatur bis ca. -10°C) müssen in der Regel Anmachwasser und Zuschlagstoffe erwärmt werden, gegebenenfalls Frostschutzmittel Verwendung finden.
Das Anmachwasser wird in transportablen Warmwasserbereitern bis max. 60°C erwärmt. Der Grad der Erwärmung hängt von der Temperatur der Zuschlagstoffe ab.
Temperaturanstieg des Frischbetons in Abhängigkeit von Wasser- und Zuschlagsstoff-Temperatur

| TZuschlag: 5°C |
| TWasser: 60°C |
| Wasserzugabe 140 Liter/m3 |
| TFrischbeton: 5° + 12,5° = 17,5°C |
Über 60°C erhitztes Wasser muss mit den Zuschlagstoffen vermischt werden, bevor es mit
dem Zement in Berührung kommt.
Sand und Kies werden mittels Dampflanzen, Gas- oder Ölbrennern aufgetaut bzw. erwärmt.
Ein altbewährtes Mittel zum Erwärmen des Mörtels ist die Beigabe von gemahlenem ungelöschten Kalk (bis 1 % der Mörtelmenge).
Maurer- und Betonarbeiten
Ziegel eignen sich infolge ihrer hohen Saugfähigkeit für Winterbauarbeiten besonders
gut. Grundsätzlich darf an gefrorene oder vereiste Bauteile und Schalungen nicht
angearbeitet werden. Diese müssen vorher mit Heißluft, Dampf oder warmem Wasser
aufgetaut werden. Vom Frost bereits geschädigte Bauteile müssen entfernt werden. Beton
darf erst dem Frost ausgesetzt werden, wenn er eine Druckfestigkeit von ca. 5 N/mm2
erreicht hat. Bis dahin muss er auf einer Temperatur von mind. +5°C gehalten werden. Im
allgemeinen ist dies je nach Betonfestigkeitsklasse und Lufttemperatur bei Einhaltung
folgender Fristen der Fall:
| Zement | W/Z Wert | entspricht etwa Betonfestig- keitsklasse |
Betonerhärtung bei Lufttemperatur | |
| + 5°C | +20°C | |||
| vor Frost mindestens schützen | ||||
| CEM 32,5 N oder R | 0,50 | C 25/30 | 3-4 Tage | 2 Tage |
| CEM 32,5 N oder R | 0,70 | C 16/20 | 4-6 Tage | 2 Tage |
| CEM 42,5 N oder R | 0,50 | C 30/37 | 2 Tage | 1 Tag |
| CEM 42,5 N oder R | 0,70 | C 25/30 | 3-4 Tage | 1 Tag |
Durchtränkung des Betons mit Wasser muss noch während weiterer ein bis zwei Wochen vermieden werden. Bauteile sind vor häufigem Frost-Tau-Wechsel zu schützen und zusätzlich mit Wärmeschutzfolien abzudecken.
Bei Temperaturen unter -10°C genügen diese Maßnahmen nicht. Die Bauteile sind mit Schutzwänden zu umgeben und mit Heizgeräten oder mit Infrarotstrahlern auf einer Temperatur von +5°C zu halten.
Ausschalfristen
Beton hat die zum Entfernen der Unterstellungen erforderliche Festigkeit näherungsweise
erreicht, wenn
| (Ti + 10) |
|
| (Ti + 10) |
Ti = mittlere Tagestemperatur (Mittel aus der höchsten und der niedrigsten, innerhalb von 24 Stunden im Schatten gemessenen Lufttemperatur in Bauwerksnähe)
Das heißt: Es ist tageweise die um 10°C erhöhte mittlere Tagestemperatur zu summieren, bis der jeweilige Grenzwert (600 oder 500) erreicht ist.