Baustoffe

Ziegel
Für tragendes Ziegelmauerwerk müssen gekennzeichnete Ziegel mit gewährleisteter Festigkeit verwendet werden. Sie haben je nach Verwendung den ÖNORMEN B 3200 (Mauer- und Hochlochziegel für tragendes Mauerwerk), B 3219 (Sichtziegel), B 3220 (Klinker) bzw. der OIB-Richtlinie "Mauer- und Hochlochziegel für tragendes Mauerwerk" zu entsprechen.

Die ÖNORM B 3350 definiert
Gemauerte Wände dürfen aus folgenden Produkten hergestellt werden:
- Mauerziegel (voll oder gelocht), Langloch- und Hochlochziegel, Sichtziegel sowie Klinkerziegel gemäß ÖNORM EN 771-1 und ÖNORM B 3200
- Stürze gemäß ÖNORM EN 845-2


Mauerziegel (MZ), und Hochlochziegel (HLZ) können nach ÖNORM B3200 in folgende Festigkeitsklassen zugeordnet werden.

Ziegelfestigkeitsklassen (N/mm2)

5,0 7,5 10,0 12,5 15,0 17,5 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 50,0

 


Zurück Beginn der Seite