| Konstruktive Anforderungen - Wanddurchbrüche |
Wanddurchbrüche
Ohne rechnerischen Nachweis dürfen Durchbrüche bis zu einer Größe von max. 625
cm2 ausgeführt werden, wobei die längere Seite höchstens die 1,5-fache
Länge der kürzeren Seite aufweisen darf. Mehrere Durchbrüche zusammen dürfen einen
Wandteil um nicht mehr als 15 % schwächen.
Beispiel:

Die Schwächung der Wand beträgt 25 + 30 + 20 = 75 cm, das entspricht 15 % von 5,00 m und liegt somit im zulässigen Bereich.