| Konstruktive Anforderungen - Roste |
Alle tragenden und aussteifenden Wände sind derart zu verschließen, dass die aus Lastverteilungen oder verformungsunterschieden entstehenden horizontalen Zugkräfte in Höhe der Decken aufgenommen werden können.
Roste bei Außenwänden
Bei gemauerten Wänden hat die Mindestbreite tr des Rostes 15 cm zu betragen.
Verbleiben zwischen Rost- und Mauerwerks-Außenkante mehr als 12 cm als freier
Überstand, so sind tragende Roststeine mit einer Mindestdicke von tbr vorzusehen.
Diese Roststeine müssen annähernd gleiche Festigkeit wie das umgebende Mauerwerk besitzen.
Auf die Vermeidung von Wärmbrücken ist hierbei besonders zu achten
| Mauerwerk mit einer Steindruckfestigkeit | ||
| fb ≥ 25 N/mm2 | 15 N/mm2 ≤ fb ≥ 25 N/mm2 | < 15N/mm2 |
| Tbr ≥ 6,5cm | Tbr ≥ 8cm | Tbr ≥ 10cm |
Rostausbildungen bei Außenwänden

Roste bei tragenden und aussteifenden Innenwänden
Allgemein gilt für die Rostausbildung: