| Statik |
Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Homepage und damit der CD einen gewissen Informationsstand
wiedergeben, der durch aktuelle Normen und Regeln erweitert und/oder ergänzt (und damit nicht vollständig)
sein kann. Die Inhalte stellen ein Service dar und können keine Norm ersetzen.
Die folgenden Seiten (Bemessung, Berechnung und Beispiele, …) sollen die Berechnung und Bemessung von Ziegelwänden in
statischer Hinsicht gemäß ÖNORM B 3350:2003 Tragende Wände: Bemessung und
Konstruktion erleichtern.
Hinweis:
Die aktuelle ÖNORM B 3350 (1.1.2006) wurde unter Berücksichtigung europäischer Normen (z.B. Eurocode 6 –
ÖNORM EN 1996-1-1, ÖNORM EN 1996-3 - u.a.) überarbeitet und hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes und der
Teilsicherheitsbeiwerte angepasst. Ergänzt wurden Bestimmungen zur Prüfung und Bemessung von Bestandsbauteilen
sowie konstruktive Vorgaben für Bauwerke ohne Erfordernis eines statischen Nachweises der vertikalen Standsicherheit.
Für die entsprechenden Nachweise verweisen wir auf die ÖNORM.
Hinweis:
Bei der Fassung B 3350:2006 werden die Nachweise der Tragfähigkeit in zweckmäßig unterteilten Abschnitten geführt:
- Nachweis durch Einhaltung konstruktionsbedingter Regeln (GK1 bzw. GK2)
- Vereinfachter Nachweis (GK1 bis GK3) und
- Nachweis der Grenzzustände (GK 1 bis GK5).
Gebäudeklassen (nach B 3806):
Gebäudeklasse 1, GK1
umfasst freistehende, an mindestens drei Seiten auf eigenem Grund bzw. einer Verkehrsfläche für die Brandbekämpfung
von außen zugängliche Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Aufenthaltsraumniveau von
nicht mehr als 7 m sowie einer Wohnung oder einer Betriebseinheit von jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche
Gebäudeklasse 2, GK2
umfasst Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen und mit einem Aufenthaltsraumniveau von nicht mehr
als 7 m und höchstens drei Wohnungen oder Betriebseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche; desgleichen
Reihenhäuser mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Aufenthaltsraumniveau von nicht mehr als 7 m
und Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche
Gebäudeklasse 3, GK3
umfasst Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen und mit einem Aufenthaltsraumniveau von nicht mehr als
7 m, die nicht in die Gebäudeklassen 1 oder 2 fallen.
Gebäudeklasse 4, GK4
umfasst Gebäude mit nicht mehr als vier oberirdischen Geschossen und mit einem Aufenthaltsraumniveau von nicht mehr als 11 m
und nur einer Betriebseinheit ohne Begrenzung der Grundfläche oder mehreren Wohnungen bzw. mehreren Betriebseinheiten von jeweils
nicht mehr als 400 m2 Grundfläche
Gebäudeklasse 5, GK5
umfasst Gebäude mit einem Aufenthaltsraumniveau von nicht mehr als 22 m, die nicht in die Gebäudeklassen 1, 2, 3 oder 4 fallen, sowie
Gebäude, die vorwiegend aus unterirdischen Geschoßen bestehen