| Bemessung - Grundlagen |
Grenzzustand der Tragfähigkeit
Der Grenzzustand der Tragfähigkeit ist ein Zustand, der das Versagen eines Bauteiles oder
Bauwerkes kennzeichnet bzw. anzeigt oder aber auf andere Weise die Sicherheit von Menschen
betrifft.
Bei der Bemessung von Wänden im Sinne der ÖNORM B3350 ist nur dieser Grenzzustand von Bedeutung.
Es ist dabei nachzuweisen, dass
NSd
NRd bzw.
VSdVRd
ist, wobei unter NSd bzw. NRd die aufzunehmenden bzw.
aufnehmbaren vertikalen Schnittkräfte verstanden werden und unter VSd bzw. VRd
die aufzunehmenden bzw. aufnehmbaren horizontalen Schnittkräfte. Ausgegangen wird hierbei
vom charakteristischen Wert der Einwirkungen bzw. den Widerständen (Festigkeiten) unter
Berücksichtigung der zugeordneten Teilsicherheitsbeiwerte.
Die Nachweise der Tragfähigkeit sind in zweckmäßig unterteilten Abschnitten zu führen.
Vertikale Bemessungslast einer Wand
Die vertikale Bemessungslast einer Wand NSd wird wie folgt errechnet:
NSd=
G ·
Gk,j +
Q ·
Qk,j
hierbei bedeutet
Gk,j charakteristischer Wert ständiger Einwirkungen Qk,j charakteristischer Wert veränderlicher Einwirkungen G =1,35
Teilsicherheitsbeiwert für ständige Einwirkungen Q =1,50
Teilsicherheitsbeiwert für veränderliche Einwirkungen
Näherungsweise kann mit einem globalen Sicherheitsbeiwert von 1,4 (= 2/3 · 1,35 + 1/3 · 1,50) gerechnet werden.
Vertikaler Bemessungswiderstand einer Wand
Der vertikale Bemessungswiderstand einer Wand NRd wird wie folgt errechnet
NRd = (
· fk · A) /
M
hierbei bedeutet
Abminderungsfaktor zur Berücksichtigung der Schlankheit und Exzentrizität fk charakteristische Druckfestigkeit der Wand M = 2,20
Teilsicherheitsbeiwert für Mauerwerk *) A Netto-Querschnittsfläche der Wand (pro laufendem Meter) *) Gemäß ÖNORM ENV 1996-1-1: 1997 Tabelle 2.3 wird für österreichische Verhältnisse Kategorie IB, d.h. M=2,20 festgelegt.