Ortbetondecken, Rippendecken und Großflächen-Plattendecken sind nach den
einschlägigen ÖNORMEN zu behandeln.
Wird bei Hohldielen oder Hohlbalken eine in den Rost einbindende Bewehrung
hinsichtlich des Stahlquerschnittes vergleichbar mit jener, die in der ÖNORM B 4700
vorgesehen ist ausgeführt, so darf eine gemeinsame Tragwirkung von Decke und Rost
angenommen werden.
Es gelten dabei folgende sicherzustellende Auflagertiefen ts auf der tragenden
Wand:
Mauerwerk mit einer Steindruckfestigkeit
25 N/mm²
15 N/mm² 25 N/mm²
<15
N/mm²
ts 6cm
ts
8cm
ts
10cm
Bei beidseitiger Auflagerung von Hohldielen und Hohlbalken auf Innenwänden muss noch so
viel Platz vorhanden sein, dass ein einwandfreies Betonieren des Rostes bzw. eine
wirkungsvolle Bewehrungsführung sichergestellt ist.
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Hohlräume von Hohldielen und
Hohlbalken auf Wanddicke durch den Rostbeton geschlossen werden.
Bei über 60 cm breiten Hohldielen ist, wenn keine anderen Maßnahmen zur Sicherstellung
einer gleichmäßigen Auflagerung und einer gesicherten Ableitung von Wandlasten aus den
über der betrachteten Decke liegenden Geschoßen getroffen werden, die Verlegung in einem
weichen Mörtelbett vorzunehmen.
Deckenauflager von Hohldielen auf gemauerten Wänden