Ausführungsmängel
Bei Schallmessungen in Gebäuden ergeben sich immer wieder unzureichende Schalldämmwerte.
Die Ursachen liegen fast immer in Planungs- und Ausführungsfehlern, die nachträglich
kaum behebbar sind.
Häufig auftretende Mängel sind nachfolgend beispielhaft angeführt:
- Mörtellücken in Lager- und Stoßfugen, bzw. in den Mörteltaschen
- Kamine und Lüftungsschächte in Trennbauteilen (z. B. Wohnungstrennwand)
- Rohrdurchführungen und Bohrlöcher durch Trennbauteile
- Schlitze und Nischen in Stiegenhaus- und Wohnungstrennwänden
- Verkleidungen und Platten mit ungünstiger Steifigkeit, z. B. Hartschaumstoffe zum Zweck
der Wärmedämmung
- starre Befestigung (z. B. vollflächiges Ankleben) biegeweicher Vorsatzschalen
- mangelhafter Baukörperanschluß bei Fenstern und Türen
- mangelhafte Trennung von Wänden und Decken zwischen Reihenhäusern
- Fehler beim schwimmenden Estrich, wie z. B.:
- ungeeignete Trittschalldämmplatten;
- zu geringe Dämmstoffdicke durch Einbauten, Rohre etc;
- der Estrich ist von der Rohdecke oder von den Wänden, Türzargen, Rohrleitungen und
dgl. nicht durchgehend getrennt;
- harte Gehbeläge (Parkett, keramische Fliesen und dgl.) sind starr an Wände,
Türzargen, Rohrleitungen und dgl. angeschlossen;
- Planungsfehler oder nachträgliche Planänderungen, wie z. B. ungünstige Raumanordnung
(z. B. Wohn- und Schlafräume grenzen an Aufzüge bzw. an Wände, die
Sanitärinstallationen führen)
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