Die ÖNorm B 8115, Teil 4 Schallschutz und Raumakustik im
Hochbau/Maßnahmen zur Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen enthält
ebenfalls eine Reihe von Regelungen betreffend die Anordnung bzw. Ausführung von
Installationen:
- Wohnungsinnenseitige Installationen sollten grundsätzlich nicht in Wohnungstrennwänden
geführt werden. Ist dies nicht erfüllbar, sind Ausnahmen nur dann zulässig, wenn
besondere Maßnahmen vorgesehen sind, z.B. wenn
- bei einschaligen massiven Trennwänden Druckleitungen mit Armaturen mit einem
Armaturengeräuschpegel
25 dB verwendet werden und der Fließdruck mit 3 bar begrenzt wird.
- bei Verlegung unter Putz der gesamte verbleibende Querschnitt der Aussparung mit Mörtel
verfüllt wird,
- alle Installationen in einer vor die Wohnungstrennwand vorgesetzten Wand verlegt werden
wie bei einschaligen Bauteilen. Diese Wand soll oben und unten durch Einlage von
Randstreifen von der Decke getrennt werden (Vorwandinstallation).
- Werden Wohnungsinneninstallationen an Trennwänden geführt, müssen sie
körperschalldämmend befestigt werden.
- Werden Abwasserleitungen in Schächten in vor Lärm zu schützenden Räumen geführt,
muss die Schachtwand mindestens ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 50 dB
erreichen.
- Heizungsrohrleitungen sind in einem Sandbett zu verlegen oder mit schalltechnisch
weichen Materialien zu umhüllen. Heizkörperanbindungen durch Decken und Estriche sind
zwecks Vermeidung von Körperschallübertragungen mit weichen Manschetten oder
Überschubrohren zu ummanteln.
- Sammelschächte müssen vor und nicht in Wohnungstrennwänden geführt werden
(Installationsschächte dürfen den Querschnitt von Wohnungstrennwänden nicht
schwächen).
- Schachtwände von Sammelschächten müssen so bemessen sein, dass die geforderte
Schalldämmung auch zwischen übereinanderliegenden Wohnungen sowohl im Hinblick auf die
Schall-Längsleitung als auch im Hinblick auf die Übertragung über den Schacht
gewährleistet ist. Dazu ist ein resultierendes Schalldämm-Maß der Schachtwand
einschließlich aller Einbauten (z.B. Hahntürchen, Lüftungsgitter, Kaminrosetten u.ä.)
von Rres,w
30 dB erforderlich.
- Der Hohlraum zwischen den Installationsleitungen in einem Sammelschacht ist mit
schallabsorbierendem Material auszufüllen.
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